Vor über einem halben Jahr hatte ich mich zu einem Erste-Hilfe-Kurs angemeldet. In den Arbeitsgruppen der Uni soll es wohl immer mindestens einen designierten »Ersthelfer« geben, den man im Notfall hinzuziehen kann, damit der oder die dann erste Hilfe leisten kann.
Der erste Teil dieses Kurses war heute und ich kann’s bereits jetzt jedem empfehlen. Die rechtlichen Aspekte sind ziemlich interessant: Nur wenn man keine Hilfe leistet, grob fahrlässig handelt oder jemanden mit Absicht schädigt, macht man sich strafbar. Wenn beim Helfen was daneben geht, ist das ansonsten kein großes Ding.
Der Gesetzgeber hat wohl sehr stark drauf geachtet, dass keine negativen Konsequenzen für den willigen Helfer zu erwarten sind. Auch alle Schäden an einem selbst oder an Gegenständen werden übernommen und selbst das Material, was man aus dem Verbandskasten genommen hat, wird bezahlt. Das übernimmt übrigens zunächst mal der Verursacher des Unglücks — der kann auch mit dem Opfer identisch sein. Wenn’s keinen Verursacher gibt (beispielsweise beim Blitzeinschlag) oder der nicht zahlen kann, dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.
Der Titel dieses Eintrags spielt übrigens auf eine Folge von »Otto – Die Serie« an.